WuPa News

 

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Gute Nachrichten für Hauseigentümer und Mieter, die sich vor Einbrechern schützen wollen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Förderbedingungen für Einbruchschutz überarbeitet

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Grau ist alle Theorie, umso bunter wird es dann in der Praxis. Zum Beispiel beim Praktikum oder Ferienjob im Büro.
Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je.

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Wir geben’s ja zu: Romantisch ist das Thema Versicherungen nicht. Trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen. Und in den nächsten Wochen zieht es wieder besonders viele Paare vor den Traualtar.

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KFZ Steinschlagschäden - Neue Regelungen bei der Kostenübernahme
Einige Versicherungsgesellschaften müssen vor der Reparatur eine Kostenfreigabe erteilen.
Diese Regelungen beziehen sich auch auf das kostengünstige Smart Repair Verfahren
Wir stehen Ihnen dann gerne wie gewohnt, als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

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MESSE- UND AUSSTELLUNGSVERSICHERUNG

UNTERWEGS GUT ABGESICHERT

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg.

Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen.

An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.).

Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher.
Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht.

Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.

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Was ist eigentlich so ein E-Scooter?

Ab 15. Juni: E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen! 🛴

Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssituation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles Fortbewegungsmittel: E-Scooter. Was ihr pünktlich zur Zulassung für den Straßenverkehr wissen solltet…

Was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig urban zwischen Scooter und „Öffis“ wechseln kann). Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichnung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h! 🐢 Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße. Fußgängerwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Das Bundesministerium hat diese FAQ-Seite zum Thema eingerichtet.

Ihre Kunden sollten bei der Anschaffung wirklich genau darauf achten, dass ihre Scooter auch wirklich der Verordnung entsprechen und eine gültige Betriebserlaubnis haben ☝️ Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten.

Wer versichert sowas? Wir 😉

Hier online abschließen

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